§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die wir (im Folgenden „Inselwohnung Nordstrand“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringen. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung der genannten Ferienwohnung, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Fewo-Inselwohnung Nordstrand. Die Inselwohnung Nordstrand ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der Inselwohnung Nordstrand abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Inselwohnung Nordstrand diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Fewo-Inselwohnung Nordstrand zustande. Der Fewo-Inselwohnung Nordstrand steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Die Unter- oder Weitervermietung, oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die Fewo-Inselwohnung Nordstrand dies ausdrücklich gestattet. Die Fewo-Inselwohnung Nordstrand kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise, Rauchverbot
Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere sind in der Fewo-Inselwohnung Nordstrand nicht gestattet. Der Vertragspartner der Fewo-Inselwohnung Nordstrand haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Fewo-Inselwohnung Nordstrand erhalten, verursacht werden. Sollte die Fewo-Inselwohnung Nordstrand nicht verfügbar sein, wird die Fewo-Inselwohnung Nordstrand den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und die Buchung stornieren. Ein Ersatz wird nicht gestellt. Die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen werden unverzüglich erstattet. Die gebuchte Fewo-Inselwohnung Nordstrand steht dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Fewo-Inselwohnung Nordstrand das Recht, die Fewo-Inselwohnung Nordstrand am Folgetag der geplanten Anreise anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann die Fewo-Inselwohnung Nordstrand über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:30 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 80% und ab 17:00 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis). In der Fewo-Inselwohnung Nordstrand und den Zugängen sowie weiteren Innenflächen des Gebäudes ist das Rauchen verboten. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich die Fewo-Inselwohnung Nordstrand vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.
§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Fewo-Inselwohnung Nordstrand. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer
(sofern diese anfallen sollte ). In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u.Ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die Fewo-Inselwohnung Nordstrand das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Fewo-Inselwohnung Nordstrand ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder per Überweisung zu zahlen. Die Fewo-Inselwohnung Nordstrand ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Der Zahlungsanspruch der Fewo-Inselwohnung Nordstrand ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist die Fewo-Inselwohnung Nordstrand berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Fewo-Inselwohnung Nordstrand, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der Fewo-Inselwohnung Nordstrand nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fewo-Inselwohnung Nordstrand abgetreten werden. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Mietzahlungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zur Fewo-Inselwohnung Nordstrand nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
§ 5 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme der Fewo-Inselwohnung Nordstrand für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten: Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums der Fewo-Inselwohnung Nordstrand zugeht. Schadenersatz i.H. v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen für alle gebuchten Nächte, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums der Fewo-Inselwohnung Nordstrand zugeht. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden für die 1. Nacht 100% und für alle gebuchten Folgenächte je 100% des Übernachtungspreises berechnet. Bei einer Nichtanreise entfällt der Anspruch auf gebuchte Folgenächte. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Fewo-Inselwohnung Nordstrand nicht gegeben oder geringer ist.
§ 6 Rücktritt / Kündigung der Fewo-Inselwohnung Nordstrand
Die Fewo-Inselwohnung Nordstrand ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt. Die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Fewo-Inselwohnung Nordstrand nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist. Der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht. Der Vertragspartner den Namen Fewo-Inselwohnung Nordstrand mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht. Vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Fewo-Inselwohnung Nordstrand untervermietet werden. Das die Fewo-Inselwohnung Nordstrand begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Fewo-Inselwohnung Nordstrand in der Öffentlichkeit gefährden kann.
§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen, eine Haftung der Fewo-Inselwohnung Nordstrand für Schäden des Gastes, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Fewo-Inselwohnung Nordstrand trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden. Soweit die Fewo-Inselwohnung Nordstrand für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Fewo-Inselwohnung Nordstrand von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes der Fewo-Inselwohnung Nordstrand bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Fewo-Inselwohnung Nordstrand gehen zu Lasten des Gastes und der Gast haftet dafür, soweit die Fewo-Inselwohnung Nordstrand diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Fewo-Inselwohnung Nordstrand pauschal erfassen und berechnen. Störungen an von der Fewo-Inselwohnung Nordstrand zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Fewo-Inselwohnung Nordstrand diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Nordstrand, Februar 2025
Pandemie-Sonderbedingungen für Übernachtungen
1. Jeder Gast ist verpflichtet bei der Ankunft die zur Kontaktnachverfolgung geforderten Daten (Vor- und Zuname, Anschrift, Mobilnummer und/oder E-Mailadresse) anzugeben. Über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten willigt der Gast ein. Verweigert ein Gast bei der Ankunft die Angabe der zur Kontaktnachverfolgung geforderten Daten, liegt ein Fall der Nichtanreise vor und der Gastgeber behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung gemäß der Vermittlungsbedingungen.
2. Besteht bei einem Gast ein positiver COVID-19 Befund, ist der betreffende Gast verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren den nach Hause Weg anzutreten und sich in Selbstisolation zu begeben (siehe Quarantäneverordnung des Landes). Eventuell zusätzlich anfallende Kosten sind von dem Gast zu tragen.
3. Eine behördliche angeordnete Beendung des Tourismus, verpflichtet den Gast zur unverzüglichen Abreise. Der Gastgeber behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. Für den Fall eines Lockdowns erhält der Gast sein Geld für die nicht erbrachte Leistung unsererseits zurück. Dies geschieht auf dem Weg, den der Gast gewählt hat.
Nordstrand, April 2022
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